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Anwalt für Erbrecht in Kassel

Rechtsanwalt für Erbrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Erbrecht

Wir klären die gesetzliche Erbfolge, prüfen und entwerfen Testamente, berechnen Erbansprüche sowie Pflichtteilansprüche und setzen diese durch.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Auskunftsansprüche
  • Berliner Testament
  • Enterbung
  • Erbansprüche
  • Erbengemeinschaften
  • Erbverträge
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Pflichtteilsansprüche
  • Schenkungen zu Lebzeiten und auf den Todesfall
  • Testament
  • Vermächtnis
  • Vorsorgevollmacht

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Erbrecht
19.01.2026

Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie hierfür Grunderwerbsteuer zahlen. Erfolgt der Erwerb über eine Kapitalgesellschaft, ist diese Eigentümerin des Grundstücks und damit Steuerschuldnerin. Jedoch können sich bei einer Kapitalgesellschaft die Anteils­eigner - als mittelbare Grundstückseigner - immer wieder ändern. Daher hat der Gesetzge­ber eine Regelung geschaffen, wonach bei einer Änderung von mindestens 90 % des Gesellschafterbestands innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer anfällt. Aber wie verhält es sich, wenn man den Anteil an der Kapitalgesellschaft nicht kauft, sondern erbt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) sah sich mit dieser Fragestellung konfrontiert.

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Erbrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

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