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Anwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten auf diesem Rechtsgebiet Mieter, Vermieter, Eigentümer und Verwalter unter Beachtung der jeweiligen Interessenlage und in Kenntnis der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Abgrenzung von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum
  • Abmahnung
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Gewerberaummietverträge
  • Hausgeld
  • Kündigung
  • Mietforderung und Mietminderung
  • Räumung von Mietobjekten
  • Schadensersatz
  • Teilungserklärungen betreffend Wohnungseigentum
  • Wohnungseigentum und alle damit verbundenen Verträge
  • Wohnraummietverträge

Ihr Ansprechpartner im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thorsten Kulle

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

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Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.

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Schonfristzahlung kann ordentliche Kündigung im Einzelfall unwirksam machen

Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen Bestand haben kann, wenn der Mieter die Rückstände kurz nach Zugang der Kündigung vollständig ausgleicht. Dabei greift die Entscheidung eine zentrale Frage der jüngeren mietrechtlichen Diskussion auf: Welche Bedeutung hat eine Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) für die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung? Das Gericht folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, differenziert aber im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

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