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Anwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten auf diesem Rechtsgebiet Mieter, Vermieter, Eigentümer und Verwalter unter Beachtung der jeweiligen Interessenlage und in Kenntnis der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Abgrenzung von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum
  • Abmahnung
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Gewerberaummietverträge
  • Hausgeld
  • Kündigung
  • Mietforderung und Mietminderung
  • Räumung von Mietobjekten
  • Schadensersatz
  • Teilungserklärungen betreffend Wohnungseigentum
  • Wohnungseigentum und alle damit verbundenen Verträge
  • Wohnraummietverträge

Ihr Ansprechpartner im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thorsten Kulle

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

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27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

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Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

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