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Anwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht

Seit Jahrzehnten ist dieses Rechtsgebiet ein Schwerpunkt unserer Kanzlei, sodass wir sowohl das Verständnis für die komplexen technischen Sachverhalte als auch die Kenntnis der hierzu gegebenen Rechtsprechung gewährleisten können. Wir vertreten Bauherren, Bau- und Werkunternehmer, Architekten und Ingenieure.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Bau- und Planungsmängel
  • Bauprozess und Selbständiges Beweisverfahren
  • Honorar und Haftung von Architekten
  • Nachträge und Forderungsmanagement
  • Privates Baurecht und Öffentliches Baurecht
  • Projektmanagement
  • Vertragsprüfung und Beratung
  • Werkvertrag

Ihr Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht

Thorsten Kulle

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Baurecht
29.09.2025

Nachlässige Bauüberwachung – Architekt haftet für fehlerhafte Fensterplanung

Die Bauüberwachung durch Architekten ist ein besonders haftungsträchtiger Bereich. Wer hier Nachlässigkeiten zeigt, muss sich an den Kosten für die Mängelbeseitigung beteiligen. Das Kammergericht Berlin hat dies in einem Urteil vom 15. April 2024 (Az. 7 U 152/21) deutlich gemacht und die Anforderungen an die Überwachung bei kritischen Baumaßnahmen verdeutlicht.

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Produktion-Fabrik-Hersteller-Werk
Baurecht
01.03.2025

Nachträge richtig abrechnen

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. Juli 2024 (Az. 22 U 98/23) entschieden, dass Nachtragsarbeiten meist als Auftragserweiterung gelten und nach den bestehenden Preisen abzurechnen sind. Eine eigenständige Vergütung ist nur bei einer neuen vertraglichen Vereinbarung möglich. Diese Entscheidung sorgt für mehr Klarheit im Baurecht.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Baurecht
01.03.2025

Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. VII ZR 68/22) die Rechte von Bauherren gestärkt. Demnach kann trotz einer Vergütungsminderung weiterhin ein Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung gefordert werden. Diese Entscheidung schafft mehr Flexibilität und Rechtssicherheit bei Baumängeln. Erfahren Sie, was das Urteil für Bauherren bedeutet.

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