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Anwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Medizinrecht

Unsere Mandanten sind Patienten, Ärzte und sonstige Leistungserbringer im Bereich der Heilberufe, die wir in allen Fragen der Arzthaftung, des Arztrechts, des Krankenversicherungsrechts etc. beraten und vertreten.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Gebieten:

  • Ärztliches Berufsrecht
  • Arzthaftung
  • Aufklärungsfehler
  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Gebührenrecht
  • Honoraransprüche
  • Kassenärztliche Vereinigung
  • Krankenversicherung
  • Patientenverfügung
  • Organisationsfehler
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Strafrecht
  • Therapiefehler
  • Überwachungsfehler
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Zukunftsschaden

Ihr Ansprechpartner im Medizinrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Medizin
Medizinrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

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arzt rezept bescheinigung medizin
Medizinrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

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arzt rezept bescheinigung medizin
Medizinrecht
30.12.2025

Nasen-OP: Keine Hinweispflicht des Arztes zur PKV-Erstattung

In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Frankenthal hat das Gericht klargestellt, dass privat versicherte Patienten grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, vor einer Operation die Kostenerstattung durch ihre Versicherung zu klären. Eine generelle Pflicht von Ärzten, über den Erstattungsumfang privater Versicherungen aufzuklären, besteht danach nicht.

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