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Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Konflikte in Arbeitsverhältnissen haben sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber nicht nur eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, sondern stellen auch oftmals eine hohe emotionale Belastung dar. Dies ist uns stets bewusst.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitspapiere
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung
  • Eingruppierung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sonderkündigungsschutz
  • Tarifvertrag
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Zeugnis

Finden Sie uns auch unter: https://www.arbeitsrechte.de/

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

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04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

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Anwesenheitsprämie und Streikteilnahme – keine unzulässige Maßregelung

Mit Urteil vom 15.12.2025 (1 SLa 158/25) hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg eine zentrale Frage des kollektiven Arbeitsrechts aufgegriffen: In welchem Umfang dürfen Anwesenheitsprämien ausgestaltet werden, wenn Arbeitnehmer ihr Streikrecht ausüben? Im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit, Maßregelungsverbot und betriebsverfassungsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz stellt sich insbesondere die Frage, ob die Kürzung einer solchen Prämie bei streikbedingten Fehlzeiten eine unzulässige Sanktion darstellt oder lediglich Ausdruck eines legitimen Vergütungssystems ist.

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