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Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Konflikte in Arbeitsverhältnissen haben sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber nicht nur eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, sondern stellen auch oftmals eine hohe emotionale Belastung dar. Dies ist uns stets bewusst.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitspapiere
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung
  • Eingruppierung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sonderkündigungsschutz
  • Tarifvertrag
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Zeugnis

Finden Sie uns auch unter: https://www.arbeitsrechte.de/

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

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20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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