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Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Konflikte in Arbeitsverhältnissen haben sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber nicht nur eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, sondern stellen auch oftmals eine hohe emotionale Belastung dar. Dies ist uns stets bewusst.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitspapiere
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung
  • Eingruppierung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sonderkündigungsschutz
  • Tarifvertrag
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Zeugnis

Finden Sie uns auch unter: https://www.arbeitsrechte.de/

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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Arbeitsrecht
16.09.2025

Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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Container Hafen Handel Lieferung
Arbeitsrecht
03.09.2025

Kein Anspruch auf Vergütung: Alkoholverbot macht Freizeit nicht zum Bereitschaftsdienst

Auf Seeschiffen gelten besondere Regeln – vor allem, wenn es um Sicherheit geht. Dazu gehört bei manchen Reedereien ein striktes Alkoholverbot, das auch in der Freizeit der Besatzung gilt. Ein Kapitän wollte diese Einschränkung nicht hinnehmen und verlangte, dass seine alkoholfreie Freizeit an Bord als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst angerechnet wird. Mit seiner Klage scheiterte er jedoch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg.

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