Sofortkontakt zur Kanzlei
Wir sind für Sie da. Ihre Fachanwälte in Kassel
Telefon +49 561 72002-0
E-Mail info@rae-kulle.de
Rechtsanwalt m/w/d für sofort gesucht. Rechtsanwalt m/w/d für sofort gesucht.

Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Konflikte in Arbeitsverhältnissen haben sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber nicht nur eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, sondern stellen auch oftmals eine hohe emotionale Belastung dar. Dies ist uns stets bewusst.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitspapiere
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung
  • Eingruppierung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sonderkündigungsschutz
  • Tarifvertrag
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Zeugnis

Finden Sie uns auch unter: https://www.arbeitsrechte.de/

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Geld Steuer Lohn Rechner
Arbeitsrecht
07.04.2026

Arbeitgeberkündigung wirksam? – Kein Ausschluss der Vergütung bis zur Klärung

Mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 5 AS 4/25) hat das Bundesarbeitsgericht eine grundlegende Weichenstellung im Kündigungsschutzrecht vorgenommen: Arbeitgeber dürfen das Risiko der Gehaltszahlung nach Ausspruch einer Kündigung nicht durch arbeitsvertragliche Regelungen auf Arbeitnehmer verlagern.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
09.03.2026

Neue Minijobgrenze: Bis zu 603 € monatlich steuerfrei verdienen

Seit dem 01.01.2026 können Minijobber monatlich 603 € steuerfrei hinzuverdienen, statt bisher 556 €. Die Anhebung der Verdienstgrenze resultiert daraus, dass der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 € angehoben wurde; bis 2025 lag er noch bei 12,82 € pro Stunde. Seit 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Im Jahr 2026 können Minijobber somit weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie das neue monatliche Verdienstlimit von 603 € überschreiten.

Beitrag lesen