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Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Konflikte in Arbeitsverhältnissen haben sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber nicht nur eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, sondern stellen auch oftmals eine hohe emotionale Belastung dar. Dies ist uns stets bewusst.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Bereichen:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitspapiere
  • Arbeitsvertrag
  • Befristung
  • Eingruppierung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sonderkündigungsschutz
  • Tarifvertrag
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Zeugnis

Finden Sie uns auch unter: https://www.arbeitsrechte.de/

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Arbeitsrecht
07.07.2025

Kein Kündigungszugang nach Einwurf-Einschreiben ohne Auslieferungsbeleg

Die Frage des wirksamen Zugangs einer Kündigungserklärung ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von enormer Bedeutung. Neben der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Kündigung entscheidet der Zugang auch über die Einhaltung der Klagefristen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das Bundesarbeitsgericht stellte nun klar, dass ein Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens hierfür nicht ausreicht.

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Arbeitsrecht
08.03.2025

Stillbeschäftigungsverbot

Ein aktuelles Urteil des SG Nürnberg stärkt die Rechte stillender Mütter: Der Mutterschutzlohn kann auch nach dem ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt werden, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen prüfen, bevor sie eine Freistellung aussprechen. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Unternehmen.

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22.02.2025

Brückenteilzeit vs. unbefristete Teilzeit

Die Einführung der Brückenteilzeit im Jahr 2019 ermöglichte es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zur Vollzeit zurückzukehren. Doch was passiert, wenn während dieser befristeten Teilzeit ein Wunsch nach dauerhafter Reduzierung der Arbeitszeit entsteht?

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