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Anwalt für Versicherungsrecht in Kassel

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Versicherungsrecht

Bei 500 Millionen bestehenden Versicherungsverträgen hat fast jeder Deutsche einen oder mehrere solcher Verträge. Und mit jährlich 50 Millionen Schadensfällen nimmt fast jeder mindestens einmal in seinem Leben eine Versicherung in Anspruch. An uns ist es, die dabei auftretenden Probleme zu lösen.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Gebieten:

  • Bauleistungsversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • D&O- Versicherung
  • Einbruchversicherung
  • Feuerversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kasko-Versicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Reiseversicherung
  • Unfallversicherung
  • Wohngebäudeversicherung

Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Versicherungsrecht
11.09.2026

Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung: BGH setzt klare Grenzen

Nach einem Kaskoschaden ist die Überraschung oft groß: Das Fahrzeug wurde repariert, die Werkstattrechnung liegt vor, doch der Versicherer ersetzt einzelne Positionen nicht vollständig. Mit Urteil vom 09.09.2026 (Az. IV ZR 235/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals höchstrichterlich geklärt, wer in der Kaskoversicherung das sogenannte Werkstattrisiko trägt. Die Antwort ist für Versicherungsnehmer wichtig, besonders dann, wenn bereits eine Kürzung im Raum steht.

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Versicherungsrecht
07.10.2025

Wasserschaden: Kein Abdrehen des Haupthahns kann teuer werden

Wenn ein Haus längere Zeit leer steht, muss der Wasserhaupthahn zugedreht werden – andernfalls riskiert der Eigentümer empfindliche Leistungskürzungen im Schadensfall. Das Oberlandesgericht Celle hatte zu entscheiden, ob der Betreuer einer dementen Hauseigentümerin grob fahrlässig gehandelt hat, weil er den Wasserzufluss vor einem Urlaub nicht absperrte. Das Gericht bestätigte die Leistungskürzung der Gebäudeversicherung, milderte aber den vollständigen Leistungsausschluss, da dem Betreuer kein vorsätzliches Verhalten anzulasten war.

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Steuer-Finanz-Investition-Wirtschaft
Versicherungsrecht
07.07.2025

Kein Krankengeld ohne tatsächliche Arbeitsaufnahme – LSG zur Versicherungspflicht bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn

Für einen Krankengeldanspruch muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestehen. Fraglich ist, ob allein der Abschluss eines Arbeitsvertrags genügt oder ob die tatsächliche Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Frage nun entschieden.

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