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Anwalt für Verkehrsrecht in Kassel

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Hier verbinden wir die Kenntnis von sämtlichen in Betracht kommenden Schadensersatzansprüchen mit dem erforderlichen technischen Verständnis sowie dem Wissen um die Folgen eines Verlustes des Führerscheins.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Gebieten:

  • Alkoholfahrt
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Ordnungswidrigkeit
  • Rotlichtverstoß
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Unfallflucht
  • Verdienstausfall
  • Verkehrsordnungswidrigkeit
  • Verkehrsunfall
  • Zukunftsschaden

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht

Thorsten Kulle

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Verkehrsrecht
14.10.2025

Unfall auf dem Nürburgring: Wer haftet?

Auch bei sogenannten Touristenfahrten auf dem Nürburgring gilt die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Der Betrieb eines Fahrzeugs auf einer Rennstrecke begründet jedoch eine gegenüber dem normalen Straßenverkehr erhöhte Betriebsgefahr. Kommt es nach einem Sturz eines Motorradfahrers zu einem Auffahrunfall, kann dessen Haftpflichtversicherung aus dieser erhöhten Betriebsgefahr anteilig haften, selbst wenn der Sturz für den Folgeunfall nicht unmittelbar kausal war.

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Auto-Blitzer-Radar-PKW-Verkehr
Verkehrsrecht
07.10.2025

Fahrtenbuchauflage nach zwei Verstößen ohne Mitwirkung zulässig

Wer sich als Fahrzeughalter weigert, bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen mitzuwirken, riskiert eine Fahrtenbuchauflage – und das auch dann, wenn er selbst nicht gefahren ist. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte in einem aktuellen Urteil die Rechtmäßigkeit einer 18-monatigen Fahrtenbuchauflage, nachdem der Halter in zwei Bußgeldverfahren keinerlei zur Fahrerfeststellung beitragende Angaben gemacht hatte. Das Gericht betonte die Schutzfunktion des Fahrtenbuchs und stellte klar: Wer sich jeder Mitwirkung entzieht, kann die Ermittlungsarbeit der Behörde nicht ins Leere laufen lassen.

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Autos stehen im Stau
Verkehrsrecht
20.11.2024

Haftung bei Unfällen zwischen geparkten Fahrzeugen?

Zwei Autos wurden hintereinander auf einem abschüssigen Parkstreifen geparkt. Der hintere Wagen ist danach offenbar in das vordere Auto gerollt. Der Halter des vorderen Autos verlangt nun Schadensersatz und stützt sich dabei auf die Betriebsgefahr des hinteren Wagens. Zu Recht?

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