Sofortkontakt zur Kanzlei
Wir sind für Sie da. Ihre Fachanwälte in Kassel
Telefon +49 561 72002-0
E-Mail info@rae-kulle.de
Rechtsanwalt m/w/d für sofort gesucht. Rechtsanwalt m/w/d für sofort gesucht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Kassel

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kassel
 

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Hier verbinden wir die Kenntnis von sämtlichen in Betracht kommenden Schadensersatzansprüchen mit dem erforderlichen technischen Verständnis sowie dem Wissen um die Folgen eines Verlustes des Führerscheins.

Unsere Tätigkeit liegt unter anderem auf den Gebieten:

  • Alkoholfahrt
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Ordnungswidrigkeit
  • Rotlichtverstoß
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Unfallflucht
  • Verdienstausfall
  • Verkehrsordnungswidrigkeit
  • Verkehrsunfall
  • Zukunftsschaden

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht

Thorsten Kulle

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Martin Klosner

Rechtsanwalt, Mediator

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht

Kulle & Klosner Rechtsanwälte
Rudolf-Schwander-Straße 4-8
34117 Kassel
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Hand hält Autoschlüssel
Verkehrsrecht
13.04.2026

Sturzbetrunken an der Parkhaus-Schranke: Parkhäuser zählen zum öffentlichen Verkehr

Mit Beschluss vom 13.02.2026 (204 StRR 102/26) hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine praxisrelevante Klarstellung zum Begriff des öffentlichen Verkehrsraums getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Trunkenheitsfahrt auch dann vorliegt, wenn sich das Geschehen ausschließlich in einem privaten Parkhaus abspielt. Das Gericht bejahte dies und bestätigte damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrers.

Beitrag lesen
Autos stehen im Stau
Verkehrsrecht
09.03.2026

Verwertbarkeit von Fahrzeugkamera-Aufnahmen im Zivilprozess

LG Frankenthal: Videoaufnahme eines Tesla kann zur Klärung des Unfallhergangs verwertet werden

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
14.10.2025

Unfall auf dem Nürburgring: Wer haftet?

Auch bei sogenannten Touristenfahrten auf dem Nürburgring gilt die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Der Betrieb eines Fahrzeugs auf einer Rennstrecke begründet jedoch eine gegenüber dem normalen Straßenverkehr erhöhte Betriebsgefahr. Kommt es nach einem Sturz eines Motorradfahrers zu einem Auffahrunfall, kann dessen Haftpflichtversicherung aus dieser erhöhten Betriebsgefahr anteilig haften, selbst wenn der Sturz für den Folgeunfall nicht unmittelbar kausal war.

Beitrag lesen